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Mystery Shopping Tester werden

Willkommen bei NeumannZanetti & Partner – Ihrem Spezialisten für Mystery Shopping in der ganzen Schweiz.

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Als Mystery Shopper setzen Sie die Kundenbrille auf: Nehmen Sie die Serviceleistungen, die Kundenorientierung, die Produkte, die Preise und die Einhaltung der Unternehmensstandards unter die Lupe.

So funktioniert Mystery Shopping:

  • Unternehmen nutzen Mystery Shopping, um die Kundenzufriedenheit zu messen, ihr Personal zu belohnen und bei Bedarf Schulungspotenzial aufzudecken. Der Kundenkontakt wird so verfeinert und verbessert.
  • Unsere Kunden kommen aus unterschiedlichsten Branchen – aus dem Detailhandel, dem Tourismus oder aus der Automobilindustrie – und das in der gesamten Schweiz. Als Mitglied des Testerpools können Sie frei wählen, welche Aufträge Sie annehmen. Wir bieten Ihnen, wann immer möglich, flexible und selbständige Arbeitszeitgestaltung mit spannenden Aufgabenstellungen.
  • Bei einem Test-Besuch, einem sogenannten Mystery Check, bekommen Sie ein vorgegebenes Szenario. Bei diesem untersuchen Sie Punkte wie Freundlichkeit, Beratungsqualität und die Aufmachung der besuchten Filiale. Damit wir Ihre Eindrücke auswerten können, füllen Sie nach jedem Mystery Check einen Onlinefragebogen aus und stehen und für Rückfragen zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Füllen Sie diese sorgfältig aus und schon sind Sie innert weniger Klicks Mystery Shopper bei NeumannZanetti & Partner.

Haben Sie noch Fragen? In unserem Video erfahren Sie mehr zum Alltag eines Mystery Shoppers. Oder kontaktieren Sie unser Team. Wir freuen uns sehr über den persönlichen Austausch.

Bitte beachten Sie: Als Mystery Shopper bieten wir Ihnen keine Festanstellung. Das Auftragsvolumen kann unregelmässig sein und es liegt in Ihrem Ermessen, welche Checks Sie durchführen.

Allgemeine Geschäftsvereinbarungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsvereinbarungen der NeumannZanetti & Partner, Huobmattstrasse 5, 6045 Meggen, regeln das Vertragsverhältnis zwischen NeumannZanetti & Partner und den natürlichen und juristischen Personen, welche sich bei NeumannZanetti & Partner für Auftragstätigkeiten im Bereich Mystery Research über das Internet registrieren - nachfolgend Auftragnehmer genannt.
Indem der Auftragnehmer das Registrierungsformular online ausfüllt und absendet, akzeptiert er die nachfolgenden Vereinbarungen und schliesst mit NeumannZanetti & Partner einen Vertrag.

1. Registrierungsvoraussetzungen
Die Registrierung als Auftragnehmer von NeumannZanetti & Partner setzt eine Anmeldung per Internet voraus. Mit der Registrierung und deren Annahme durch NeumannZanetti & Partner kommt ein Vertrag zustande. Zweck der Registrierung ist die Option auf Aufträge, die vom Auftragnehmer nach Annahme des Auftrages entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarungen gegen Entgelt durchgeführt werden. Der Auftragnehmer benötigt einen PC mit Internetzugang und einen E-Mailaccount. Es ist obligatorisch, eine auf den eigenen Namen registrierte E-Mailadresse zu verwenden, da im Auftragsfall vertrauliche Daten an diesen E-Mailaccount versandt werden. Die Registrierung als Auftragnehmer über einen fremden, nicht auf den eigenen Namen registrierten E-Mailaccount ist aus Haftungs- und Datenschutzgründen nicht zulässig.
Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist die Anmeldung untersagt. Der Auftragnehmer erklärt mit Abgabe seiner Registrierung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist.
Die von NeumannZanetti & Partner bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so zum Beispiel Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse, Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Daten umgehend auf dem Online-Tool QS-Check zu ergänzen.

2. Leistungen & Vertragsverhältnis
NeumannZanetti & Partner bietet verschiedene projektorientierte Tätigkeiten und Aufträge an, mit deren Durchführung der Auftragnehmer beauftragt werden kann.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören je nach Angabe bei der Registrierung
• Testbesuche, Testkäufe, Testberatungen, Testanrufe, Test-Preisanfragen, Service-, Store-, Filial-Checks, Web-Checks
• Durchführung telefonischer und/oder persönlicher Tests
• Teilnahme an Online-Umfragen
Durch diesen Vertrag wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet. Sofern Sie einen Auftrag annehmen, werden Sie im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Vertragspartner der NeumannZanetti & Partner und sind für die Erfüllung der übernommenen Aufträge und die Beachtung der folgenden Inhalte der Vertragsgrundlage selbst verantwortlich.
Sofern Sie die folgenden Grundlagen der Zusammenarbeit nicht oder nicht vollständig beachten, kann dieses dazu führen, dass Ihre Tätigkeit nicht vergütet wird oder Sie sich schadensersatzpflichtig machen und Ihr Testeraccount gelöscht wird.

3. Auftragsannahme
Testkauf oder Mystery Shopping bedeutet, dass Sie Ihre objektiv dokumentieren– unabhängig von Ihrer persönlichen Einstellung zu dem Produkt/Marke bzw. der Dienstleistung, es sei denn, es wird ausdrücklich nach Ihrer Meinung gefragt.
Um den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen zu können, lesen Sie alle Unterlagen (Briefing, Fragebogen, Auftragsinformationen etc.) sofort und gründlich durch. Melden Sie sich, wenn Ihnen die Unterlagen unvollständig erscheinen oder Sie diese auf Grund technischer Probleme nicht lesen können. Auch wenn Sie bereits Testkäufe für dieses oder ein ähnliches Projekt unternommen haben, lesen Sie sich die Unterlagen gründlich durch. Sehr oft haben sich in der Zwischenzeit wichtige Änderungen ergeben. Durch die verbindliche Annahme des Auftrages garantieren Sie die Durchführung entsprechend der beigefügten Unterlagen.
Besonders zu beachten ist:
Die Testkäufe müssen in dem im Auftragsanschreiben angegebenen Zeitraum durchgeführt werden.
Die Testkäufe müssen in der jeweils richtigen Filiale (Adresse) durchgeführt werden.
Die in dem jeweiligen Auftragsschreiben und Briefing genannten Anweisungen und Bedingungen sind genauestens einzuhalten.
Eine im Angebot und/oder Briefing verlangte Schulung ist vor Checkbeginn durchzuführen.
Sollte einer Ihrer Testkäufe nicht den oben genannten Vorgaben entsprechen, so kann dieses zur Nichtvergütung aller durchgeführten Testkäufe führen.
NeumannZanetti & Partner ist vor Durchführung des Checks jederzeit berechtigt, dem Testkunden die Durchführung des Checks zu entziehen.

4. Auftragsmodalitäten
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er zuverlässig für die Auftragsvergabe erreichbar ist, insbesondere über die angegebene E-Mail-Adresse. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein für NeumannZanetti & Partner bereitgestelltes E-Mailkonto regelmässig, spätestens alle sieben Tage auf neue E-Mails zu überprüfen und eine Veränderung des E-Mailaccounts auf dem Online-Tool QS-Check zu ergänzen. Bei Benutzung eines Spam-Filters ist sicherzustellen, dass E-Mails von NeumannZanetti & Partner ordnungsgemäss übermittelt werden können.
Im Falle einer Beauftragung verpflichtet sich NeumannZanetti & Partner, folgende für die Durchführung der Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig per E-Mail zuzuleiten:
• Art der zu erbringenden Tätigkeit
• Ort des zu testenden Unternehmens
• Zeitrahmen und Fristen für die entsprechende Tätigkeit
• Projektunterlagen
• Honorar
• Sonstige, von diesem Rahmenvertrag abweichende Vereinbarungen
Sobald der Auftragnehmer einen Auftrag angenommen hat, ist dieser bindend.
Für den Auftraggeber besteht keine Pflicht, den Auftragnehmer mit einer bestimmten Anzahl an Tätigkeiten  zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist zur Annahme eines Einzelauftrags nicht verpflichtet.

5. Rechnungsstellung, Zahlung
Das Honorar für die Tätigkeit wird mit jedem Auftrag gesondert vereinbart. Die Abrechnung erfolgt, wenn Sie den Auftrag innerhalb der vorgegebenen Frist ausgeführt und die Leistung pünktlich und vollständig erbracht wurde. Für Mystery Checks trifft das zu, wenn Sie die Test-Fragebögen auf den angegebenen Online-Plattformen vollständig und fehlerfrei eingegeben haben. Nach Beendigung des kompletten Auftrags erhalten Sie dazu eine Abrechnung zugeschickt.
Ihr Honorar erhalten Sie nach erfolgter Qualitätsüberprüfung durch NeumannZanetti & Partner und einer Plausibilitätsprüfung durch den Kunden auf das von Ihnen angegebene Konto. Die Zahlungsfrist nach erfolgter Prüfung beträgt 15 Werktage.
Ich bestätige die Angaben korrekt und der Wahrheit entsprechend zu erfassen. Die Testperson erklärt sich damit einverstanden, dass auf seinen Honorarbezügen aus dem Arbeitsverhältnis mit der NeumannZanetti & Partner im Auftritt als NeumannZanetti & Partner – Market & Mystery Research, keine AHV/IV/EO/ALV-Beiträge abgerechnet werden, da es sich um eine Entschädigung für Nebenerwerb bis 2’300 CHF jährlich handelt. Dies gilt insbesondere wenn, der Unterzeichnende zur Zeit der Leistungserbringung in einem Arbeitsverhältnis stand.

6. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien fristlos gekündigt werden.

7. Durchführung, Anzeige einer Verhinderung
Bestätigte Aufträge sind vom Auftragnehmer gemäss den von NeumannZanetti & Partner gestellten Anweisungen durchzuführen. Sollte der Auftragnehmer in wesentlichen Punkten von der Auftragsbeschreibung abweichen, so behält sich NeumannZanetti & Partner das Recht vor den Auftrag nicht zu vergüten.
Ein Auftrag gilt als bindend, wenn der Auftragnehmer NeumannZanetti & Partner die Durchführung des Einzelauftrags durch Annahme und Bekanntgabe des Durchführungsdatums  auf der dazu bereitgestellten Internet-Plattform QS-Check bestätigt.
Nach verbindlicher Auftragsannahme können Sie einen Auftrag nur aus dringenden, für NeumannZanetti & Partner nachvollziehbaren Gründen zurückgeben. Informieren Sie NeumannZanetti & Partner hierüber unverzüglich. Bei Nichtdurchführung ohne rechtzeitige Absage werden wir die Zusammenarbeit beenden und sämtliche zusätzlich entstandenen Kosten gegen Sie geltend machen.

8. Datenschutz
Um sich für Aufträge gemäss Punkt 2. zu registrieren, ist die Angabe von Standardkontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail etc.) erforderlich. Andere von uns angefragte Informationen(demografische Angaben) sind zwar optional, durch deren Fehlen ist ein Auftragnehmer jedoch für bestimmte Aufträge nicht geeignet.
Grundsätzlich werden die Daten des Auftragnehmers Kunden oder Dritten nicht zugänglich gemacht. NeumannZanetti & Partner behält sich dennoch vor, persönlich identifizierbare Informationen über Sie an andere Unternehmen oder Personen weiterzugeben, jedoch nur wenn:
• Wir Ihr Einverständnis haben, diese Informationen zusammen zu nutzen.
• Wir auf Vorladungen unter Strafandrohung, gerichtliche Verfügungen oder ein rechtliches Verfahren antworten müssen oder um dem Gesetz zu entsprechen.
• Wir Gründe feststellen, dass Ihre Tätigkeiten unsere Bestimmungen oder im Voraus festgelegte Bedingungen verletzen oder gegen das Gesetz verstossen; In diesem Fall dürfen wir Ihre Informationen an Behörden oder dritte Parteien weiterleiten, die uns helfen, diese mutmasslichen oder bestehenden Verstösse zu verfolgen.

9. Verschwiegenheitsverpflichtung
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Daten und besteht auch über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit fort.

10. Aufbewahrung von Test-Dokumenten
Sie verpflichten sich, den ausgefüllten Papierfragebogen und sämtliche Unterlagen, die Sie während des Testkaufs erhalten haben, als Checknachweis 6 Monate aufzuheben und bei Bedarf an NeumannZanetti & Partner zu senden.
NeumannZanetti & Partner wird die Originalunterlagen zur Kontrolle stichprobenartig anfordern.
In keinem Fall dürfen Sie die Testkaufunterlagen – insbesondere das Briefing und den Fragebogen – Dritten zugänglich machen oder auf unlautere Art verwenden.

11. Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf den Auftraggeber über.

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Meggen. Gerichtsstand für alle Klagen gegen die NeumannZanetti & Partner ist Luzern. Für Klagen der NeumannZanetti & Partner gegen den Kunden ist Luzern gleichfalls Gerichtsstand.
Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerisch Gesetzgebung.
Stand 01.10.2010

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